Bioabfall- oder Klärschlammverordnung

Wer benötigt Proben nach Bioabfall- oder Klärschlammverordnung?

  • Jeder der Klärschlamm ausbringt.
  • Jeder der Dünger ausbringt, die der Bioabfallverordnung unterliegen. Dies sind meistens Gärreste oder Komposte aus Biogasanlagen, die Reststoffe wie z.B. Speisereste oder Biomüll (braune Tonne) vergären.

Auf was wird hier untersucht?

  • Die Untersuchung des Bodens erfolgt hier auf den pH-Wert und Schwermetalle.

Wie oft müssen solche Proben entnommen werden?

  • Die Bodenuntersuchung nach Bioabfall- und KlärschlammVO hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Wie viele Proben müssen nach Bioabfall- oder Klärschlammverordnung entnommen werden?

  • Anders als bei den Grundnährstoffbodenproben müssen hier alle Schläge beprobt werden, also auch die Schläge, die kleiner als 1 ha sind. Des Weiteren muss alle 3 ha eine neue Probe gezogen werden, d.h. bei einem Schlag von 4 ha benötigt man dann 2 Proben.