Grundnährstoffproben

Welche Betriebe müssen Bodenproben ziehen?

Grundbodenuntersuchungen müssen von allen Betrieben gezogen werden, egal wie groß sie sind und ob sie biologisch oder konventionell wirtschaften, wenn mindestens ein Schlag mehr als 50kg N oder 30kg P2O5 je Hektar und Jahr erhält. Dies gilt also z.B. auch für einen Betrieb der nur 5 ha Acker und 3 Schläge größer 1 ha hat.

 

Wie oft müssen Grundbodenproben gezogen werden?

Die amtliche Empfehlung lautet, einmal in der Fruchtfolge Bodenproben auf Grundnährstoffe zu ziehen. Gemäß Düngeverordnung muss man dies aber nur alle 6 Jahre tun.

 

Wo müssen Grundnährstoffproben gezogen werden?

Grundsätzlich müssen auf allen Schlägen, die größer als 1 Hektar sind, Grundnährstoffproben gezogen werden.

 

Muss ich auf Grünland auch Bodenproben ziehen?

Grundbodenuntersuchungen müssen grundsätzlich auf allen Schlägen größer 1 ha gemacht werden, außer wenn die folgenden 3 Gegebenheiten zusammenkommen:

  • reine Weideflächen ohne Schnittnutzung und
  • ohne zusätzliche mineralische N-Düngung und
  • wenn max. 100kg N aus Gülle, Gärrest oder Festmist gedüngt werden.

 

Wann werden Bodenproben am besten gezogen?

Grundsätzlich kann man das eigentlich immer tun. Grundvoraussetzung für ein unverfälschtes Ergebnis ist ein Abstand von ca. 6 bis 8 Wochen zwischen der letzten Düngung und der Probenahme und bestenfalls noch genügend Niederschlag nach der Düngung. Aufgrund der Befahrbarkeit eignet sich der Herbst/Winter und das zeitige Frühjahr am besten für die Beprobung.