Nmin-Proben

Wer muss Nmin-Proben ziehen?

Vor der Ausbringung wesentlicher Stickstoffmengen sind laut Düngeverordnung die im Boden verfügbaren Nährstoffmengen vom Betrieb zu ermitteln. Dies kann man auf unterschiedliche Weise erfüllen:

  • Durch eigene Nmin-Proben die den Nmin Gehalt der eigenen Böden zeigt oder
  • durch Übernahme der NID-Werte aus den Wochenblättern oder dem Internet. Hier muss man dann die Werte aus dem eigenen Vergleichsgebiet (siehe unten) verwenden. Dies kann positiv sein, wenn man meint, dass im eigenen Boden ein höherer Nmin vorhanden ist. Wenn der eigene Nmin-Gehalt aber niedriger ist, dann sind die Durchschnittswerte aus dem Vergleichsgebiet bei der Düngebedarfsermittlung nachteilig.

 

Wo und wann sind Nmin-Proben vorgeschrieben?

Vorgeschrieben sind Nmin-Proben grundsätzlich nur im Frühjahr und in Problem- und Sanierungsgebieten. Bei einigen Kulturen ist auf Schlägen über 0,1ha die Düngung nach der Messmethode vorgeschrieben. Dies bedeutet, man muss eine Nmin Probe möglichst nahe zum Düngetermin ziehen, den N-Vorrat bei der Düngeberechnung abziehen und die Düngung spätestens 2 Wochen nach dem Vorliegen des Messergebnisses durchführen (sonst ist eine erneute Probenahme vorgeschrieben).

 

Eine Nmin-Probe ist vorgeschrieben:

  • ZU: Mais, Kartoffeln
  • NACH: Kartoffeln, Raps, Kleegras, Erbsen, Ackerbohnen, Soja, Vorfrüchten mit N-reichen Ernteresten, mehr als 2-jährigem Wechselgrünland und nach mehrjähriger Stilllegung
  • AUF: Anmoor und Moor und Flächen mit mehrjähriger organischer Düngung und über 1,4 GV/ha LF

Die Messergebnisse können bei Schlägen, die räumlich nicht zusammenhängen, übertragen werden, wenn gleiche Standorteigenschaften und Bewirtschaftungs-verhältnisse vorliegen (Abb. unten). Nach der SchALVO müssen dabei für mindestens 50 % der jeweiligen Schläge Messergebnisse vorliegen.

 

Wann müssen die Nmin-Proben gezogen werden?

Bei folgenden Kulturen sind die Beprobungszeiträume zu berücksichtigen, da ansonsten keine Düngeempfehlung erstellt wird und die Probenahme nicht den Anforderungen der SchALVO entspricht.

  • Wintergetreide, Winterraps  01.02. bis 30.04.
  • Sommerungen 15.02. bis 30.04.
  • Mais, normale Nmin-Methode 15.03. bis 30.06*
  • Mais, späte Nmin-Methode 30.04.* bis 30.06.
  • Frühkartoffeln 01.02. bis 15.05.
  • Kartoffeln 15.02. bis 15.06.
  • Zuckerrüben 15.02. bis 31.05.
  • Sonnenblumen 01.03. bis 15.06.
  • Reben 15.03. bis 30.06.
  • Reben Junganlagen 15.03. bis31.07.
Alle nicht genannten Kulturen können jederzeit beprobt werden.
* Umstellungstermin auf späte Nmin-Methode nicht mehr notwendig. Die Nmin-Methode muss im Fragebogen angegeben werden, beides läuft parallel.